Fördermöglichkeiten für Organisationen (junger) Menschen mit Migrationsgeschichte im Landesprogramm WIR
Seit 2021 stellt das Landesprogramm WIR des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration Mittel für Projekte von Organisationen von Menschen mit Migrationsgeschichte zur Verfügung. Migrant_innen(jugend)organisationen, die eingetragene Vereine und als gemeinnützig anerkannt sind, können hierbei auch weiterhin eine Mikrofinanzierung für Projekte erhalten.
Mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten und einer Förderung bis 3.000 € pro Jahr für das Mikroprojekt sowie bis zu 7.200 € pro Jahr zur Finanzierung eines Minijobs, werden (noch nicht begonnene) Projekte unterstützt, welche die Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen verbessern sollen.
Die Anforderungen zur Antragsstellung sind recht überschaubar:
- Die Organisation muss ein eingetragener Verein und als gemeinnützig anerkannt sein.
- Es muss ein Online-Antragformular, ein Finanzplan und eine formlose Konzeption des Projekts eingereicht werden.
- Außerdem muss eine Abstimmung mit den entsprechenden Stellen für Integration in der Kommune stattfinden, die durch ein Schreiben bestätigt wird.
Die genauen Anforderungen findet ihr in der Richtlinie unter Punkt 4.5 (Förderung gemeinnütziger Migrantinnen-und Migrantenorganisationen). Anträge können in der Regel bis zum Ende eines Jahres für das Folgejahr in einem Online-Portal eingereicht werden. Die notwendigen Unterlagen finden sich in der Handreichung zur Antragsstellung, alle weiteren Informationen finden sich hier.
Gerne unterstützt das Projekt „zusammen[ ]wachsen: Vielfältige Jugendarbeit stärken“ der Landesfachstelle Hessen „Integration in der Jugendarbeit“ euch bei der Antragstellung und bei der Ausarbeitung des Konzepts. Wir bieten euch neben der Beratung per E-Mail und per Telefon auch eine digitale Antragssprechstunde an. Meldet euch bei uns.